Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nur durch Auftragsschein belegte oder schriftlich bestätigte Vereinbarungen sind verbindlich. Der Auftrag umfasst die Ermächtigung zur Durchführung von Reparaturen einschließlich Auswechseln von Teilen, auch wenn diese nicht im Auftrag aufgeführt sind und zur Behebung von Mängeln, die dem Auftragnehmer als notwendig erscheinen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt.

2. Rechnungstellung und Zahlung

Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und sind nur in Schriftform verbindlich. Sollte es die Art der Reparatur und der Umfang der Arbeiten erfordern, kann ein Kostenvoranschlag bis zu 15 % überschritten werden, ohne dass eine vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber notwendig ist. Kommt es nicht zur Ausführung der Arbeiten aus dem Kostenvoranschlag kann der Auftragnehmer die zum Zwecke der Erstellung eines Kostenvoranschlages durchgeführten Leistungen bzw. Lieferungen berechnen.
Die Materialpreise werden neben den Arbeitspreisen getrennt aufgeführt und berechnet.
Beanstandungen der Rechnung sind uns schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt mitzuteilen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu zahlen.

3. Gewährleistung

Etwaige Mängel sind unverzüglich und schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen und genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber steht nur für die Mängel ein, die innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme gemeldet werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Beseitigung des Mangels. Haftung für etwaige Folgeschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Art und den Umfang der Gewährleistung sind die Bestimmungen des Herstellers verbindlich.

4. Kostenfreie Leistungen aufgrund der Herstellergarantie

Garantiearbeiten können nur dann durchgeführt werden, wenn bei Auftragserteilung eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte vorgelegt wird.
Unter die Herstellergarantie fallen alle in der Garantiezeit auftretenden Schäden, die auf Herstellungs- und Materialfehler zurückzuführen sind. Teile, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung defekt wurden, werden gegen Berechnung ersetzt.
Ebenso werden Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie dafür benötigte Materialen berechnet. Anfallende Porto- und Verpackungskosten seitens der Hersteller werden weiter berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Für die Ersatzteile behält sich der Auftraggeber bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentumsrecht vor.
Wegen aller Ansprüche bzw. Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich vor.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Abholung oder Auslieferung Ihrer Geräte innerhalb von 3 Wochen nach Fertigstellung gegen Vorlage dieses Abschnittes zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Frist verwahren wir Ihr Gerät nur gegen Berechnung einer Gebühr.

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